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   BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91   

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BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91 (https://dejure.org/1992,1082)
BVerfG, Entscheidung vom 06.10.1992 - 2 BvR 805/91 (https://dejure.org/1992,1082)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 (https://dejure.org/1992,1082)
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Versäumte Berufungsverhandlung wegen Wohnungsabwesenheit

Art. 103 Abs. 1 GG, § 44 StPO (Hinweis: siehe auch § 233 ZPO, § 60 VwGO), "Wer eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend nicht benutzt, braucht für die Zeit seiner Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen. Der Staatsbürger muß damit rechnen können, daß er Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erhalten wird."

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verwerfung der Berufung in einem Strafverfahren wegen unentschuldigten Fernbleibens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zustellung - Wiedereinsetzung - Vertrauen - Ständige Wohnung - Abwesenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 847
  • NVwZ 1993, 466 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91
    Der Zugang zum Gericht darf nicht in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 41, 332 [334]; 69, 381 [385]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91
    Der Zugang zum Gericht darf nicht in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 41, 332 [334]; 69, 381 [385]).
  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvR 724/67

    Ersatzzustellung und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91
    Das gilt allerdings nicht, wenn ihm ein anderes Verschulden zur Last gelegt werden kann, wenn er also z.B. die Abholung vernachlässigt hat (vgl. BVerfGE 25, 158 [166]; 40, 42 [44]).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91
    Von einem Betroffenen kann verlangt werden, daß er selbst zumutbare Anstrengungen zum "Wegfall des Hindernisses" unternimmt, wenn er dazu Anlaß hat und in der Lage ist (vgl. BVerfGE 42, 120 [126]).
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91
    Das gilt allerdings nicht, wenn ihm ein anderes Verschulden zur Last gelegt werden kann, wenn er also z.B. die Abholung vernachlässigt hat (vgl. BVerfGE 25, 158 [166]; 40, 42 [44]).
  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Abwesenheitsentscheidung in einem Zivilrechtsstreit

    Im Regelfall müssen für die Zeit vorübergehender Abwesenheit von einer ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen getroffen werden, denn der Betroffene darf damit rechnen, dass ihm bei Frist- oder Terminsversäumnissen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder anderweitig eine nachträgliche Möglichkeit zu rechtlichem Gehör gewährt wird (vgl. BVerfGE 41, 332 ; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91, NJW 1993, S. 847).
  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 59/03

    Kosten der Säumnis des Beklagten bei Klagerücknahme

    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (BVerfGE 34, 154, 156 f.; NJW 1976, 1537; NJW 1993, 847 m. w. N.) bei einer Urlaubsabwesenheit von "längstens etwa sechs Wochen" die Zumutbarkeit besonderer Vorkehrungen wegen der möglichen, aber zeitlich ungewissen Zustellung - in jenen Fällen eines Bußgeldbescheids oder Strafbefehls - sogar dann verneint, wenn der Betroffene vorher zu der Beschuldigung polizeilich vernommen worden war (BVerfGE 34, 156).
  • BVerfG, 21.03.2005 - 2 BvR 975/03

    Anspruch auf faires Verfahren (erster Zugang zum Gericht; keine

    Von einem Betroffenen kann daher verlangt werden, dass er auch zur Erlangung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand die ihm zumutbaren Anstrengungen unternimmt, wenn er dazu Anlass hat und in der Lage ist (vgl. BVerfGE 42, 120 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 -, NJW 1993, S. 847).
  • OLG Frankfurt, 24.08.2018 - 24 U 158/17

    Wiedereinsetzung: notwendige Vorkehrungen vor Abwesenheit bei Beteiligung an

    Im Regelfall müssen nämlich für die Zeit vorübergehender Abwesenheit von einer ständigen Wohnung keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen getroffen werden (BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91, NJW 1993, 847).

    Von einem Betroffenen kann verlangt werden, dass er selbst zumutbare Anstrengungen zum "Wegfall des Hindernisses" unternimmt, wenn er dazu Anlass hat und in der Lage ist." (BVerfG, Beschluss vom 06. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 -, NJW 1993, 847-848).

  • OLG Dresden, 24.11.2004 - 2 Ws 662/04

    Wirksame Ersatzzustellung in der Wohnung trotz längerer Inhaftierung des

    Denn das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung dient unmittelbar der Gewährleistung des verfassungsrechtlich verbürgten Rechtsschutzes, so dass der Zugang zum Gericht nicht in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter Weise erschwert werden darf (vgl. BVerfGE 41, 332, 334; BVerfG Beschluss vom 06. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 -).

    Ein "Wegfall des Hindernisses" kann danach von dem Zeitpunkt an angenommen werden, zu dem die Unkenntnis, auf der die Säumnis beruht, behoben gewesen wäre, wenn der Betroffene sich in der ihm in der konkreten Fallgestaltung zumutbaren Weise zureichend um die Verfolgung seiner Interessen bemüht hätte (BVerfG Beschluss vom 06. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 -).

  • LG Osnabrück, 07.03.2012 - 2 S 531/11

    Wiedereinsetzung: Vorkehrungen einer Privatperson bei längerer Abwesenheit

    Grundsätzlich hat kein Staatsbürger die Pflicht, für jede vorübergehende Abwesenheit von seiner ständigen Wohnung besondere Vorkehrungen zu treffen, damit gerichtliche Zustellungen ihn auch erreichen, denn der Betroffene darf damit rechnen, dass ihm bei Frist- oder Terminsversäumnissen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder anderweitig eine nachträgliche Möglichkeit zu rechtlichem Gehör gewährt wird (vgl. OLG Braunschweig, MDR 1997, 884; BGH NJW 1986, 2958; BVerfG NJW 1993, 847; BVerfG NJW 2007, 3486).

    Dies zu verlangen, würde jedoch eine erhebliche - auch finanzielle - Belastung für eine Privatperson bedeuten und den "ersten Zugang" zum Gericht in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertiger Weise erschweren (vgl. BVerfG, NJW 1976, 1537; BVerfG NJW 1993, 847).

    Der entscheidende Anknüpfungspunkt für die Frage, ob Vorkehrungen zu treffen sind, sollte sich daher nicht in an der Dauer der Abwesenheit orientieren, sondern daran, ob mit Zustellungen zu rechnen ist (vgl. BGH a.a.O; OLG Braunschweig a.a.O.; BVerfG, NJW 1993, 847).

  • BAG, 26.09.2001 - 5 AZB 40/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Allerdings ist derjenige nicht geschützt, der der Wahrnehmung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenübersteht (BVerfG 6. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 - NJW 1993, 847; BGH 2. April 1998 - V ZB 29/97 -juris).

    Grundsätzlich braucht derjenige, der eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend nicht benutzt, für die Zeit seiner Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen (BVerfG 6. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 - aaO).

  • BVerwG, 08.02.2011 - 2 WD 38.10

    Wiedereinsetzung; Versäumung der Berufungsfrist; Unkenntnis der Urteilszustellung

    Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass derjenige, der eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend nicht benutzt, für die Zeit seiner Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Oktober 1992 - 2 BvR 805/91 - NJW 1993, 847 betreffend eine einwöchige Ortsabwesenheit).

    Das gilt allerdings nicht, wenn ihm ein Verschulden aufgrund einer erhöhten Sorgfaltspflicht, die sich aus seinen prozessualen Mitwirkungspflichten als Beschuldigter in einem gerichtlichen Disziplinarverfahren ergibt, zur Last gelegt werden kann; denn Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG schützen nicht denjenigen, der der Wahrnehmung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenübersteht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. April 1976 - 2 BvR 728/75 - BVerfGE 42, 120 und vom 6. Oktober 1992 a.a.O.).

  • OLG Zweibrücken, 25.06.2001 - 3 W 52/01

    Statthaftes Rechtsmittel im Wiedereinsetzungsverfahren, schuldhafte

    Andererseits ist derjenige, der der Wahrnehmung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenübersteht, durch Art. 19 Abs. 4 i.V. mit Art. 103 Abs. 1 GG nicht geschützt (vgl. BVerfG NJW 1993, 847).

    Bleibt er untätig, wendet er nicht die Sorgfalt auf, die man verständigerweise von ihm erwarten kann; ihn trifft also ein Verschulden i. S. der §§ 4 InsO, 233 ZPO (vgl. BVerfG NJW 1993, 847; 1997, 1770, 1772; BGH VersR 1982, 652, 653; 1986, 41; 1993, 205; 1995, 810, 811; NJW 2000, 3143; KGR 1994, 9, 10; Zöller/Greger, ZPO 22. Aufl. § 233 Rdnr. 23 Stichwort: Abwesenheit; Musielak/Grandel, ZPO 2. Aufl. § 233 Rdnr. 6; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 59. Aufl. § 233 Rdnr. 34).

  • OLG Celle, 12.10.2001 - 3 Ws 397/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Berufungsverhandlung ; Versäumung ; Ladung

    Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass derjenige, der eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend nicht benutzt, für die Zeit seiner Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen hat (vgl. BVerfG NJW 1993, 847 betreffend eine einwöchige Ortsabwesenheit).

    Das gilt allerdings nicht, wenn ihm ein Verschulden aufgrund einer erhöhten Sorgfaltspflicht, die sich aus seinen prozessualen Mitwirkungspflichten als Angeklagter ergibt, zur Last gelegt werden kann; denn Art. 19 Abs. 4 und Art. 103 Abs. 1 GG schützt nicht denjenigen, der der Wahrnehmung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenübersteht ( BVerfG NJW 1976, 1021 (1022); BVerfG NJW 1993, 847).

  • OVG Niedersachsen, 04.05.2001 - 4 MA 1500/01

    Briefkasten; Mitwirkungshandlung; Mitwirkungspflicht; Poststempel;

  • BVerwG, 30.03.1995 - 11 B 29.95

    Anforderungen an eine Wiedereinsetzung in die Klagefrist - Beachtung der

  • BGH, 19.12.1994 - II ZR 174/94

    Bestehen eines Anspruchs auf Herausgabe von Teppichen und eines Anspruchs auf

  • BGH, 03.05.2001 - V ZB 7/01

    Versäumung der Berufungsfrist infolge Auslandaufenthalts; Organisation der

  • LSG Hessen, 20.06.2011 - L 7 AL 87/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist - keine

  • LSG Bayern, 13.05.2009 - L 11 AS 499/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Fristversäumnis -

  • LAG Baden-Württemberg, 05.08.2004 - 4 Ta 6/04

    Nachträgliche Klagzulassung; Zustellung einer Kündigung im Falle einer

  • OLG Hamm, 17.03.2016 - 4 Ws 79/16

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei vorübergehendem Verlassen der

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 11-IV-14
  • KG, 15.09.2003 - 8 U 309/02

    Verfahren bei Zustellungen: Ersatzzustellung unter der Meldeanschrift;

  • BayObLG, 07.07.1993 - 4St RR 104/93

    Mitteilung; Verteidiger; Mandant; Auslandsreise; Entschuldigung; Verwerfung;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2018 - L 4 KR 497/14
  • OLG Hamm, 04.03.2010 - 2 U 191/09

    Beginn der Wiedereinsetzungsfrist

  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.07.2003 - L 2 B 88/03

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsschutzversicherung

  • BGH, 02.04.1998 - V ZB 29/97

    Sorgfaltspflichten einer Prozeßpartei im Hinblick auf die zu erwartende

  • BPatG, 11.03.2015 - 9 W (pat) 18/14

    Gewährung von Verfahrenskostenhilfe bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit i.R.d.

  • VGH Bayern, 31.03.2011 - 11 CS 11.325

    Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO; erstinstanzliche Entscheidung hierüber knapp einen

  • OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 RVs 29/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verschulden, vorübergehende Abwesenheit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2021 - 12 Sa 1178/20

    Zustellung an Privatadresse des Geschäftsführers einer GmbH Wiedereinsetzung

  • AG Lübeck, 29.05.2019 - 65 OWi 2/19

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand nach Versäumung Einspruchsfrist gegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2011 - 3d B 1414/11

    Anforderungen an die fristgerechte Einlegung einer Beschwerde nach Maßgabe des §

  • VG München, 06.12.2011 - M 4 K 11.5168

    Klagefrist versäumt; keine Wiedereinsetzung

  • OVG Sachsen, 17.03.2017 - 3 D 4/17

    Prozesskostenhilfe, Versäumung der Begründungsfrist; Urlaub, Verschulden,

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2011 - L 10 R 699/10
  • BGH, 25.03.1997 - VI ZB 3/97

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

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